Clearingstelle Medienkompetenz der Deutschen Bischofskonferenz an der KH Mainz
 
Sextortion-Entscheidungsbaum: Vorsicht bei Flirts vor der Webcam!

Sextortion-Entscheidungsbaum: Vorsicht bei Flirts vor der Webcam!

Digitale Medien haben großen Einfluss auf die sexuelle Entwicklung von Heranwachsenden, was gleichzeitig eine Herausforderung darstellt: Einerseits finden Jugendliche im Netz schnelle Antworten auf brennende Fragen, andererseits ist der leichte Zugang zu (mitunter auch sehr extremem) pornografischem Material auch gefährdend. Eng mit diesem Thema verknüpft ist auch der Bereich „sexuelle Gewalt“ mit neuen Formen der Belästigung wie etwa „Grooming“, „Sexting“ usw.

„Sexting“ – zusammengesetzt aus „Sex“ und „Texting“ (engl. für das Senden von SMS) – meint das Verschicken und Tauschen von eigenen Nacktaufnahmen über Internet und Handy. Sexting ist bei Jugendlichen oftmals gängig und Teil einer selbstbestimmten Sexualität geworden. Die erotischen Bilder oder Videos werden am häufigsten innerhalb einer Partnerschaft oder zum Flirten verschickt. Auch wenn Sexting oft völlig unproblematisch verläuft, kann es für die Abgebildeten sehr unangenehme Folgen haben, wenn die Aufnahmen in die falschen Hände geraten oder öffentlich im Internet landen.

Was viele Jugendliche außerdem nicht wissen: Das Verbreiten und Veröffentlichen erotischer Fotos Minderjähriger gilt als Kinderpornografie und ist somit illegal (§ 207a StGB – Pornografische Darstellungen Minderjähriger). Seit 1.1.2016 ist das einvernehmliche Tauschen von eigenen pornografischen Fotos oder Videos zwischen zwei Jugendlichen ab 14 Jahren straffrei. Das bedeutet z.B., dass ein 16-jähriges Mädchen ihrem 17-jährigen Freund ein Nacktfoto von sich schicken darf. Weder das Versenden, noch der Besitz des Fotos ist in diesem Fall für die beiden strafbar. Es bleibt aber weiterhin verboten, dieses Foto anderen zu zeigen oder an Dritte weiterzuleiten!

Besondere Vorsicht ist in diesem Zusammenhang mit der Foto-App Snapchat geboten! Snapchat ist dafür bekannt, dass man Freund/innen und Bekannten Fotos oder Videos schicken kann, die nur für einen kurzen Zeitraum (1-10 Sekunden) sichtbar sind. Vor allem Jugendliche versenden über Snapchat gerne freizügige Fotos. Hier geht’s zu unserem Snapchat Artikel.

Titel:

Sextortion-Entscheidungsbaum: Vorsicht bei Flirts vor der Webcam! Flirte ich mit Betrüger/innen?

Quelle (Erscheinungsjahr):

saferinternet.at (2015)

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www.saferinternet.at

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