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Online auf Missbrauchsdarstellungen gestoßen oder deren Verbreitung beobachtet?

Online auf Missbrauchsdarstellungen gestoßen oder deren Verbreitung beobachtet?

Online auf Missbrauchsdarstellungen gestoßen oder deren Verbreitung beobachtet?Missbrauchsdarstellungen zeigen in aller Regel eine sexuelle Handlung durch, an oder vor Minderjährigen. Besonders online verzeichneten Behörden in den vergangenen Jahren einen drastischen Anstieg von Straftaten im Bereich von solchen Missbrauchsdarstellungen. So sind die gemeldeten Fälle von Missbrauch im Netz von 23.000 im Jahr 2010 auf über 725.000 im Jahr 2019 angewachsen. Diese Statistiken erfassen jedoch nur einen geringen Teil der Gesamtheit, da die Mehrheit der Taten unentdeckt bleibt.

Kinder, die sexuell missbraucht und dabei aufgezeichnet wurden, tragen eine besondere Last. Neben den schmerzhaften und lebensverändernden Folgen sexueller Gewalt müssen sie zusätzlich damit umgehen, dass der Missbrauch in Bildform weiter existiert und verbreitet wird. Um Betroffene und vor allem junge Nutzer:innen zu schützen ist es deshalb wichtig, diese Verbreitung zu stoppen. Doch was können Nutzer:innen konkret tun, wenn sie online auf Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen stoßen, und wo können diese Inhalte gemeldet werden, damit sie anschließend gelöscht werden können?

Factsheet mit „Dos and Don’ts“

Das gemeinsame Factsheet der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM), dem Verband der Internetwirtschaft e.V. (eco) und der Plattform jugendschutz.net gibt auf diese und weitere Fragen Antwort und stellt gut verständlich „Dos and Don’ts“ im Zusammenhang mit Missbrauchsdarstellungen im Internet zusammen. So werden beispielsweise Fragen thematisiert, ob und wie Beweise gesichert werden sollten und welche Möglichkeiten es für die Meldung und Anzeige von Inhalten gibt. Außerdem finden sich auf dem Factsheet auch Informationen dazu, was Nutzer:innen unbedingt vermieden sollten, um keine rechtlichen Konsequenzen zu riskieren. Denn bereits das Sichern bzw. Speichern von kinderpornografischen Inhalten stellt einen strafbaren Tatbestand nach § 184b Strafgesetzbuch dar.

Mehr Informationen und Materialien rund um das Thema Missbrauchsdarstellungen online finden sich auf mekomat.de und unter dem Schlagwort „sexuelle Gewalt“.

Titel

Online auf Missbrauchsdarstellungen gestoßen oder deren Verbreitung beobachtet?

Quelle (Erscheinungsjahr)

Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V., Verband der Internetwirtschaft e.V., jugendschutz.net (2023)

Download als PDF über die Website des Herausgebers:

www.jugendschutz.net