Dossier Jugendschutz in Leichter Sprache

Was Kinder und Jugendliche letztendlich ab welchem Alter genau dürfen und nicht dürfen, ist in Deutschland im geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgelegt. Theoretisch könnten sie sich also hier informieren. Doch wie bei allen Gesetzen ist auch das JuSchG in juristischer Fachsprache geschrieben. Und gerade für Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen und Schwächen oder Menschen, die die deutsche Sprache nicht gut beherrschen, ist diese nur schwer verständlich. Aus diesem Grund hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., in Kooperation mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Berlin, ein Dossier bzgl. des Jugendschutzes in Leichter Sprache erstellt.