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Dossier Jugendschutz in Leichter Sprache

Dossier Jugendschutz in Leichter Sprache

Jugendschutz in leichter Sprache Je älter Kinder werden, desto neugieriger werden sie. Und mit der steigenden Neugierde verkleinert sich gleichzeitig der Grat zwischen dem, was bis zur Volljährigkeit erlaubt und dem, was nicht erlaubt ist. So stellen sich manche zum Beispiel die Frage, ab welchem Alter man eigentlich Bier trinken darf. Und auch ab wann das Rauchen erlaubt ist, ist eine interessante Frage. Was Kinder und Jugendliche letztendlich ab welchem Alter genau dürfen und nicht dürfen, ist in Deutschland im geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgelegt. Theoretisch könnten sie sich also hier informieren. Doch wie bei allen Gesetzen ist auch das JuSchG in juristischer Fachsprache geschrieben. Und gerade für Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen und Schwächen oder Menschen, die die deutsche Sprache nicht gut beherrschen, ist diese nur schwer verständlich.

Aus diesem Grund hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., in Kooperation mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Berlin, ein Dossier bzgl. des Jugendschutzes in Leichter Sprache erstellt. Dieses richtete sich direkt an die oben genannten Gruppen. Indirekt spricht es aber auch Eltern, PädagogInnen, LehrerInnen oder andere Fachkräfte an, welche in der Kinder- und Jugendhilfe oder an Förderschulen tätig sind und mit betroffenen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten. Leichte Sprache ist vor allem durch einfache Worte, kurze Sätze und Bilder, die unterstützend helfen, die Texte zu verstehen, gekennzeichnet. Die Texte vereinfachen den Inhalt also so, dass auch Menschen mit einer geringen Lesekompetenz diese gut verstehen können. So wird im Dossier zum Beispiel erklärt, ab wann man erwachsen ist oder ab wann man Getränke mit wenig Alkohol (Bier, Wein) oder mit viel Alkohol (Wodka, Rum) trinken darf. Und auch die einzeln Altersfreigaben für Filme und Computerspiele werden erklärt.

Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit

In Artikel 5, Absatz 1, Satz 1 des Grundgesetzes heißt es: „Jeder hat das Recht (…) sich aus zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“.  Wenn diese Quellen und besonders Quellen, welche die Allgemeinheit betreffen, allerdings immer nur für bestimmte Zielgruppen verständlich sind, wird das ungehinderte Unterrichten für wiederum andere schwer. Das Dossier in Leichter Sprache stellt deshalb eine wichtige und ausgleichende Quelle für diejenigen dar, denen es schwerfällt, zum Beispiel die juristische Fachsprache zu verstehen. Es bietet ihnen die Möglichkeit, mehr Verantwortungsbewusstsein und Selbstständigkeit zu erlangen.

Wer sich mehr Informationen bzgl. der Leichten Sprache in Form von Studien, Ansprechpartnern, Literatur oder Broschüren einholen möchte, findet eine große Auswahl am Ende des Dossiers.

Informationen zum Thema Jugendschutz finden sich unter www.jugendschutz.de und auf derselben Website unter dem Stichwort Jugendschutz.

Titel:

Dossier Jugendschutz in Leichter Sprache

Quelle (Erscheinungsjahr):

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., in Kooperation mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Berlin (2019)

Download als PDF über die Website des Herausgebers:

www.bag-jugendschutz.de

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