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#Kinder sind kein Content

Ein Foto vom ersten Schultag, ein kurzes Video aus dem Urlaub oder ein lustiger Moment am Esstisch; viele Familien teilen solche Aufnahmen ganz selbstverständlich über Messenger, Soziale Medien oder Cloud-Dienste. Was privat und harmlos wirkt, kann für Kinder jedoch langfristige Folgen haben. Denn jedes Bild hinterlässt digitale Spuren, über die Kinder oft nicht selbst entscheiden können. Und oft ist dabei nicht klar, wer die Inhalte tatsächlich sieht oder weiterverbreitet. Auch Jahre später können solche Aufnahmen noch auffindbar sein und das Kind in unangenehme Situationen bringen. Mit dem Flyer „#Kinder sind kein Content“ greift klicksafe genau dieses Thema auf und gibt Eltern konkrete Hinweise zum verantwortungsvollen Umgang mit Kinderbildern und -videos im Netz.

Darstellung von Babys und Kleinkindern in monetarisierten Social-Media-Profilen

Fotos und Videos von Kindern gehören für viele Eltern inzwischen selbstverständlich zur eigenen Mediennutzung dazu. Sie werden in Familienchats geteilt, auf privaten Profilen veröffentlicht oder als Erinnerungen gespeichert. Anders verhält es sich jedoch, wenn Kinder regelmäßig auf öffentlich zugänglichen und kommerziell ausgerichteten Social-Media-Profilen erscheinen. Denn in diesem Fall werden private Einblicke in das Familienleben nicht nur mit anderen geteilt, sondern können auch Teil eines Geschäftsmodells werden. Genau hier setzt die Studie „Darstellung von Babys und Kleinkindern in monetarisierten Social-Media-Profilen“ des Hans-Bredow-Instituts an. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Babys und Kleinkinder im Alter von 0 bis 5 Jahren auf deutschsprachigen Familienprofilen bei Instagram, TikTok und YouTube dargestellt werden und welche rechtlichen sowie medienethischen Herausforderungen sich daraus ergeben.

Wissen von A bis Z

Fragen zu Mediennutzung, Risiken im Netz oder rechtlichen Regelungen tauchen im Alltag häufig auf. Begriffe wie Cybergrooming, Alterskennzeichnung oder Jugendschutzprogramme sind dabei zwar geläufig, werden aber nicht immer einheitlich verstanden. Das Online-Lexikon der Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (FSM) bündelt zentrale Begriffe aus Jugendmedienschutz und Medienbildung und ordnet sie verständlich ein.

Das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstehen

Soziale Netzwerke, Spieleplattformen und Videodienste gehören für Kinder und Jugendliche selbstverständlich zum Alltag. Gleichzeitig entstehen dort Risiken wie problematische Inhalte, Kontaktaufnahme durch Fremde oder kommerzielle Beeinflussung. Mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) hat die Europäische Union Regeln geschaffen, die Online-Plattformen stärker in die Verantwortung nehmen sollen. Die vorliegende Broschüre der Europäische Kommission Generaldirektion für Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologie erklärt diese Vorgaben kindgerecht und macht sichtbar, was sie für junge Nutzer:innen bedeuten.

Kinderrechte im Internet

Kinder und Jugendliche bewegen sich ganz selbstverständlich im digitalen Raum. Sie chatten, spielen, posten und informieren sich online, oft ohne sich bewusst zu sein, dass auch dort Rechte gelten, die sie schützen und stärken sollen. Gleichzeitig stehen auch Erwachsene vor der Herausforderung, digitale Kinderrechte richtig einzuordnen und im Alltag zu berücksichtigen. Genau an diesem Punkt setzt das vorliegende Quiz „Kinderrechte im Internet“ von klicksafe an.

Kindheit online

Kinder wachsen heute in einer Welt auf, in der private Momente immer öfter öffentlich geteilt werden. Fotos, Videos und Geschichten aus dem Familienalltag sind längst Teil sozialer Netzwerke geworden, häufig gut gemeint, manchmal beiläufig, oft mit großer Reichweite. Der vorliegende Report „Kindheit online“ von jugendschutz.net nimmt diese Entwicklung genauer in den Blick und zeigt, welche Spannungsfelder entstehen, wenn kindliche Lebenswelten dauerhaft im digitalen Raum sichtbar werden.