Clearingstelle Medienkompetenz der Deutschen Bischofskonferenz an der KH Mainz
 
Bildrechte. Urheber und Nutzer – Wer darf was?

Bildrechte. Urheber und Nutzer – Wer darf was?

Bildrechte. Urheber und Nutzer – Wer darf was? (Titelbild)„Ein Bild sagt mehr als tausend Worte“ heißt es im Volksmund. Und tatsächlich haben Bilder eine große Macht. Sie können Aufmerksamkeit wecken, uns emotional berühren, sie illustrieren und haben einen Wiedererkennungseffekt, um nur ein paar Wirkungen zu nennen. Doch was ist zu beachten, wenn man ein Bild aus dem Internet verwenden möchte? Und wie sieht es aus, wenn ich selbst ein Foto oder eine Grafik angefertigt habe und dieses Bild anderes zur Verfügung stellen möchte: Wie und unter welchen Bedingungen ist das möglich? Hier kommen Bildrechte zum Tragen.

Die vorliegende Publikation der Fachstelle 5.MD – Medien und Digitalität widmet sich daher dem komplexen Thema Bildrechte. Sie klärt wichtige Begriffe und hilft dabei, mit Bildern rechtlich sicher umzugehen. Vor allem geht es um die Verwendung und Lizenzierung von Bildern sowie deren urheberrechtlichen Schutz.

Auf 28 Seiten gehen die Autor:innen daher in verschiedenen Fragen den rechtlichen Aspekten bei der Bildverwendung nach. Was darf der Bildnutzer? Und was der Urheber? Ein eigenes Kapitel widmet sich dem übergeordneten Thema Bildrechte, konkret dem Medien-, Urheber-, Zitat-, Persönlichkeits- sowie Markenrecht, die alle eine Rolle bei der Verwendung von Bildern spielen können. Was es mit Lizenzen auf sich hat, erklärt Kapitel 3. Hier geht es um Bildnachweise, um Creative Commons, Public Domain und kommerzielle Lizenzen. Kapitel 4 fragt „Was mache ich jetzt?“ und geht zusammenfassend nochmal auf sogenannte lizenzfreie Bilder und die Dinge, die in Zusammenhang mit diesen beachtet werden sollten, ein.

Für alle, die in der medienpädagogischen Praxis oder in der damit zusammenhängenden Öffentlichkeitsarbeit mit Bildern zu tun haben, eine wertvolle Lektüre, die einen schnellen und kompakten, gleichzeitig aber auch umfassenden Überblick in diesem sehr komplexen Thema ermöglicht. Bei der weiteren Beschäftigung helfen auch verlinkte Lesetipps in den einzelnen Kapiteln.

Ebenfalls zum Thema Bildrechte gehörend, aber mit Fokus auf Bilder von Kindern, sei auf die Publikation „Kinder. Bilder. Rechte“ des Deutschen Kinderhilfswerks verwiesen.

Titel

Bildrechte. Urheber und Nutzer – Wer darf was?

Quelle (Erscheinungsjahr)

Ostermann, Martin; Parulska, Marta; Wieser, Claudia; 5.MD Fachstelle Medien und Digitalität (2023)

Download als PDF über die Webseite des Herausgebers:

fachstelle-md.online