Clearingstelle Medienkompetenz der Deutschen Bischofskonferenz an der KH Mainz
 
Kategorie: <span>Menschen mit Behinderung</span>

Gefährliche Verschwörungs-Geschichten. Das können Sie dagegen tun. (Leichte Sprache)

Wie lässt sich am besten mit Desinformation, mit Verschwörungserzählungen und Fake News umgehen? Diese Fragen stellen sich auch Menschen mit Leseeinschränkungen, beispielsweise wegen kognitiver Einschränkungen, geistiger Behinderungen, geringer Deutschkenntnisse oder funktionale Analphabetismus. Aus diesem Grund haben die Aktion Jugendschutz Bayern und die Bayerische Landeszentrale für neue Medien eine Publikation zum Thema in Leichte Sprache übersetzt.

Recht am eigenen Bild – Tipps in Leichter Sprache

Gesetzestexte sind häufig in komplexer und unverständlicher Sprache formuliert. Demzufolge ist es für Menschen, die Texte nur eingeschränkt verstehen und lesen können, oft nicht möglich an diese Informationen zu kommen. Deshalb hat die Bayerische Landeszentrale für neue Medien eine Broschüre in Leichter Sprache veröffentlicht, die sich mit dem Recht am eigenen Bild befasst.

Apps und Softwares für inklusive Lernsettings 

In vielen Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen sind digitale Medien längst zur Standardausstattung geworden. Dabei können sie Lernhilfsmittel, aber auch Lerngegenstand sein. Doch welche Apps und Softwares eignen sich für den Einsatz in inklusiven Gruppen? Welche sind barrierefrei nutzbar? Zur Beantwortung dieser Frage hat Aktion Mensch mit Expert:innen aus der schulischen und außerschulischen Praxis gesprochen. Die daraus resultierenden Empfehlungen werden auf einer Seite gebündelt dargestellt.

Social Media. Dabei sein und mitreden! Social Media für alle!

Insbesondere die letzten durch die Coronavirus-Pandemie geprägten Jahre haben die Wichtigkeit sozialer Netzwerke abermals verdeutlicht. Denn was vorher vor Ort stattgefunden hat, musste aufgrund von Kontaktbeschränkungen in den digitalen Rauem verlegt werden. Dies galt auch für die wichtige Arbeit in Jugendeinrichtungen. Nicht immer mitbedacht wurden und werden allerdings auch heute noch Jugendliche mit Behinderungen. Die vorliegende Broschüre der Landesarbeitsgemeinschaft Lokale Medienarbeit NRW für Mitarbeitende von Jugendhilfeeinrichtungen greift Social Media unter dem Gesichtspunkt der Inklusion auf.

Das Erste Mal – der inklusive Begegnungsfilm

Wie Menschen mit oder ohne Behinderung einander begegnen, wirkt sich auf ihr Miteinander aus. Aber auch darauf, wie sie sich wiederum anderen gegenüber verhalten. Das Beste, was Menschen tun können, ist voneinander zu lernen. Gerade im Bereich der Inklusion ist es wichtig, nicht nur Begegnungsräume zu schaffen, sondern auch das Zusammentreffen von Menschen mit und ohne Behinderungen zu fördern.  So lassen sich Vorurteile und Hemmungen abbauen und ein inklusiver Alltag wird möglich, sodass Teilhabe erreicht werden kann.

Dossier Jugendschutz in Leichter Sprache

Was Kinder und Jugendliche letztendlich ab welchem Alter genau dürfen und nicht dürfen, ist in Deutschland im geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgelegt. Theoretisch könnten sie sich also hier informieren. Doch wie bei allen Gesetzen ist auch das JuSchG in juristischer Fachsprache geschrieben. Und gerade für Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen und Schwächen oder Menschen, die die deutsche Sprache nicht gut beherrschen, ist diese nur schwer verständlich. Aus diesem Grund hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., in Kooperation mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Berlin, ein Dossier bzgl. des Jugendschutzes in Leichter Sprache erstellt.