Clearingstelle Medienkompetenz der Deutschen Bischofskonferenz an der KH Mainz
 
Schlagwort: <span>Urheberrecht</span>

Zu nackt fürs Internet? Schritt für Schritt zu mehr Sicherheit im Umgang mit Bildern und Videos im Netz

Die beiden Flyer „Zu nackt fürs Internet?“ von klicksafe bündeln zehn Tipps zum einen für Eltern und zum anderen für Jugendliche, wenn sie (Kinder-)Fotos online stellen.

Alles rechtens? Kultur im Livestream

Fast drei Jahre lang hat die Coronavirus-Pandemie die ganze Welt stillgelegt und den Alltag vieler Menschen in den digitalen Raum verlegt. Und während vieles wieder zur Normalität zurückgekehrt ist, genießen viele Kulturinstitutionen weiterhin die Flexibilität des Internets und nutzen es als zusätzliche Wirkstätte. Bevor Beiträge allerdings online gehen und Livestreams gestartet werden können, gilt es unter anderem rechtliche Aspekte zu beachten. Sind im Stream urheberrechtlich geschützte Werke enthalten? Liegen Nutzungsrechte für Fremdmaterial vor?

Bildrechte. Urheber und Nutzer – Wer darf was?

Bilder sind allgegenwärtig und haben eine große Macht. Doch was ist zu beachten, wenn man ein Bild aus dem Internet verwenden möchte? Und wie sieht es aus, wenn ich selbst ein Foto oder eine Grafik angefertigt habe und dieses Bild anderes zur Verfügung stellen möchte: Wie und unter welchen Bedingungen ist das möglich? Die vorliegende Publikation der Fachstelle 5.MD – Medien und Digitalität widmet sich daher dem Thema Bildrechte. Sie klärt wichtige Begriffe und hilft dabei, mit Bildern rechtlich sicher umzugehen. Vor allem geht es um die Verwendung und Lizenzierung von Bildern sowie deren urheberrechtlichen Schutz.

Bildtheologie

Die vorliegende Broschüre aus der Reihe muk–Publikationen der Fachstelle Medien und Kommunikation der Erzdiözese München und Freising nimmt ein „klassisches“ Medium in den Fokus – das Bild. Dabei arbeitet die Broschüre anhand einzelner Kunstbilder nicht nur deren Bildtheologie heraus, sondern spricht damit einhergehend auch ein wichtiges Thema an: Welche Bilder können für Vorträge, Workshops und Meditationen genutzt werden, ohne Urheberrechte zu verletzen?

Kinderbilder auf Instagram

Instagram ist die weltweit beliebteste Social-Media-Plattform, wenn es um das Teilen von Fotos und kurzen Videos geht. Wer sich ein Profil anlegen möchte, muss mindestens 13 Jahre alt sein. Trotzdem sind Kinderbilder in der App allgegenwärtig. Grund dafür sind nicht nur Kinder, welche sich ungeachtet des Mindestalters ein Profil anlegen, …

Arbeitsheft 4: Lesen, hören, sehen im Internet

Selbstverständlich begegnen auch Kinder im Netz Texten, Bildern, Videos und Musik fremder Urheber. Damit gilt es, auch Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 3 bis 6 für den Umgang mit fremden Werken zu sensibilisieren. Sowohl die Unterscheidung von legalen und illegalen Angeboten als auch der Umgang mit eigenen Werken spielen in Arbeitsheft 4 dabei eine Rolle.