Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ)

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ)

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) und der mitzeichnenden Jugendschutzlan desstellen zu den Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ Die Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ umfassen zahlreiche Vorschläge dazu, wie junge Menschen im Umgang mit digitalen Medien besser geschützt und gleichzeitig in ihrer Medienkompetenz gestärkt werden können. Nun haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) und die mitzeichnenden Landesstellen für Kinder- und Jugendschutz eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht, in der sie ausgewählte Empfehlungen fachlich einordnen. Im Fokus stehen dabei insbesondere Fragen rund um Medienbildung, Altersgrenzen, Plattformverantwortung, Prävention und Künstliche Intelligenz (KI). Ausgangspunkt ist der von der Expertenkommission formulierte Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe, den auch die BAJ und die Landesstellen grundsätzlich unterstützen.

Bestehende Strukturen stärken

Kritischer fällt die Bewertung dort aus, wo neue gesetzliche Regelungen oder zusätzliche Institutionen vorgesehen sind. So lehnen BAJ und Landesstellen die vorgeschlagene familienrechtliche Verankerung einer sogenannten „digitalen Vernachlässigung“ ab. Der Begriff sei bislang nicht ausreichend definiert und berge die Gefahr, Verantwortung zu stark bei Eltern zu verorten. Auch die Einrichtung einer bundesweiten Kinderonlinewache wird hinterfragt. Statt neue Strukturen aufzubauen, sollten bereits vorhandene Beratungs-, Unterstützungs- und Meldesysteme ausgebaut, besser vernetzt und stärker an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet werden.

Eine ähnliche Position zeigt sich bei der Diskussion um Altersgrenzen für digitale Dienste. Zwischen einer gesetzlichen Mindestaltersgrenze von 13 Jahren und einem risikobasierten Modell sprechen sich BAJ und Landesstellen für die zweite Variante aus. Damit könnten unterschiedliche Dienste und Funktionen abhängig von ihrem jeweiligen Gefährdungspotenzial betrachtet werden. Medienkompetenz entwickle sich schließlich nicht allein mit dem Erreichen eines bestimmten Alters, sondern im Verlauf individueller Entwicklungsprozesse. Gleichzeitig weisen die Verfasser:innen darauf hin, dass ein solcher Ansatz nachvollziehbare Kriterien zur Bewertung digitaler Angebote und eine verlässliche technische Umsetzung voraussetzt.

Verantwortung von Plattformen und KI-Anbietern

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Verantwortung der Anbieter:innen digitaler Dienste. Unterstützt werden beispielsweise altersgerechte Voreinstellungen, verständliche Privatsphäre-Einstellungen, wirksame Meldewege und mehr Kontrolle über algorithmische Empfehlungssysteme. Kinder- und Jugendschutz soll damit möglichst bereits bei der Entwicklung und Gestaltung digitaler Angebote berücksichtigt werden. Auch beim Thema KI fordert die Stellungnahme eine differenzierte Betrachtung. So können insbesondere AI Companions aufgrund ihrer menschenähnlichen Kommunikation und möglichen emotionalen Bindungswirkung besondere Risiken für Kinder und Jugendliche mit sich bringen. Diese seien jedoch nicht mit anderen KI-Anwendungen, etwa zur Informationsbeschaffung, beim Lernen oder für kreative Zwecke, gleichzusetzen.

Die Stellungnahme bietet damit vor allem Fachkräften und Multiplikator:innen aus Medienpädagogik, Kinder- und Jugendhilfe, Schule sowie Kinder- und Jugendschutz eine ausführliche Einordnung der Handlungsempfehlungen. Deutlich wird dabei vor allem die Forderung, erfolgreiche Angebote und bestehende Strukturen dauerhaft abzusichern, anstatt immer neue Einzelprojekte und Parallelstrukturen aufzubauen. Gleichzeitig macht die Veröffentlichung deutlich, dass digitaler Kinder- und Jugendschutz nicht allein Aufgabe von Eltern oder jungen Menschen sein kann, sondern auch Politik, pädagogische Praxis und Plattformanbieter:innen Verantwortung übernehmen müssen.

Titel

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) und der mitzeichnenden Jugendschutzlandesstellen zu den Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“

quelle (Erscheinungsjahr)

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V. (BAJ) (2026)

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www.bag-jugendschutz.de