Ein privates Teen-Konto, ein voreingestelltes Zeitlimit und ein eigener Jugendschutzmodus, auf den ersten Blick scheinen viele Social-Media-Plattformen junge Nutzer:innen besonders zu schützen. Ein genauerer Blick in die Einstellungen und Benutzeroberflächen zeichnet jedoch ein anderes Bild. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat untersucht, wie Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube die Vorgaben zum Schutz Minderjähriger umsetzen. Im Mittelpunkt stehen Artikel 28 des Digital Services Act (DSA) sowie die entsprechenden Leitlinien der Europäischen Kommission.
Für die Untersuchung wurden Testkonten fiktiver 13-jähriger Nutzer:innen angelegt. Zwischen März und Juni 2026 prüfte der vzbv unter anderem die Registrierung, Kontaktmöglichkeiten, Standortfreigaben, Zeitlimits, In-App-Käufe und personalisierte Werbung. Auch algorithmische Empfehlungssysteme, manipulative Designelemente und die Löschung des Nutzerkontos wurden berücksichtigt. Eine tatsächliche Überprüfung des bei der Anmeldung angegebenen Alters fand bei keiner der fünf Plattformen statt.
Schutzfunktionen mit deutlichen Lücken
Zwar schränken die Plattformen bei minderjährigen Nutzer:innen bestimmte Kontakt- und Privatsphäre-Einstellungen zunächst ein. Teilweise lassen sich diese Voreinstellungen jedoch nachträglich verändern, ohne dass deutliche Warnungen vor möglichen Risiken erscheinen. Zudem fordern einige Anbieter wiederholt dazu auf, Telefonkontakte, Kamera, Mikrofon oder den eigenen Standort freizugeben. Bei Snapchat zeigte sich beispielsweise, dass Minderjährige mit auffällig gestalteten Schaltflächen zu einer umfassenderen Standortfreigabe bewegt werden sollen.
Auch vorhandene Zeitmanagement-Funktionen bieten nach Einschätzung des vzbv keinen ausreichenden Schutz. Bei vier Plattformen waren zwar Zeitlimits voreingestellt, entsprechende Hinweise konnten jedoch leicht ignoriert oder für den jeweiligen Tag ausgeschaltet werden. Gleichzeitig setzen alle untersuchten Angebote auf Autoplay, Infinite Scroll und Pull-to-Refresh. Diese Mechanismen entfernen natürliche Unterbrechungen und können dazu beitragen, dass Nutzer:innen länger auf der Plattform bleiben als ursprünglich beabsichtigt.
Personalisierung und manipulative Gestaltung
Weitere Probleme zeigen sich bei Werbung und algorithmischen Empfehlungen. Zum Teil bleiben die Angaben der Anbieter dazu widersprüchlich, welche Daten für die Ausspielung von Werbung an Minderjährige genutzt werden. Zudem präsentieren alle fünf Plattformen auf der Startseite personalisierte Feeds. Alternativen ohne Profiling sind nach Einschätzung des vzbv häufig schwer auffindbar, nicht eindeutig gekennzeichnet oder lassen sich nicht dauerhaft als Standard festlegen.
Der Untersuchungsbericht kommt insgesamt zu dem Ergebnis, dass die geprüften Plattformen ihren Schutzpflichten gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend nachkommen. Aus Sicht des vzbv verstoßen alle fünf Anbieter gegen Vorgaben des DSA. Zahlreiche Screenshots aus den Testkonten machen dabei sichtbar, wie Schutzvorgaben durch konkrete Einstellungen und Gestaltungselemente eingeschränkt werden.
Titel
Kinder- und Jugendschutz auf Social-Media Plattformen. Eine Untersuchung zur Umsetzung von Artikel 28 Digital Services Act (DSA) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission zum Schutz Minderjähriger
quelle (Erscheinungsjahr)
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (2026)
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