Recht am eigenen Bild

Recht am eigenen Bild

Recht am eigenen Bild. Tipps, Tricks und KlicksDas Klassenfoto landet auf der Schulhomepage, ein Schnappschuss von der Party wird in der Messenger-Gruppe geteilt und im Hintergrund eines Videos sind plötzlich Personen zu sehen, die gar nicht aufgenommen werden wollten. Dass mit jeder Aufnahme auch Persönlichkeitsrechte berührt werden können, gerät dabei schnell aus dem Blick. Die vorliegende Broschüre „Recht am eigenen Bild – Tipps, Tricks und Klicks“ der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) erklärt, welche Regeln beim Fotografieren, Filmen und Veröffentlichen gelten.

Ausgangspunkt ist das Recht jeder Person, selbst darüber zu entscheiden, ob sie aufgenommen wird und was anschließend mit einem Foto oder Video geschieht. Dabei muss nicht immer das vollständige Gesicht sichtbar sein. Auch Kleidung, Frisur, Tattoos oder andere charakteristische Merkmale können dazu führen, dass jemand erkennbar bleibt. Die Broschüre erläutert außerdem, wann Personen lediglich als Beiwerk einer Landschafts- oder Gebäudeaufnahme erscheinen und welche Besonderheiten beispielsweise bei Menschenmengen oder prominenten Personen gelten.

Eine Aufnahme ist noch keine Erlaubnis zum Posten

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Zustimmung zur Aufnahme und der Zustimmung zur Veröffentlichung. Wer für ein Foto lächelt oder sich bewusst vor die Kamera stellt, hat damit nicht automatisch erlaubt, dass die Aufnahme später auf Instagram, TikTok oder einer Webseite veröffentlicht wird. Auch das Teilen in einem privaten Profil oder in einer Messenger-Gruppe gilt bereits als Veröffentlichung. Deshalb gilt auch hier, vorher nachfragen und klären, wofür das Bild verwendet werden soll.

Bei Aufnahmen von Kindern und Jugendlichen müssen zusätzlich die jeweiligen Altersstufen berücksichtigt werden. Neben der Zustimmung der Eltern kann auch die Einwilligung des Kindes oder der jugendlichen Person selbst erforderlich sein. Die Broschüre erläutert diese Regelungen kompakt und greift außerdem Themen wie Cybermobbing, Sexting, Partybilder und heimliche Aufnahmen auf. Dabei wird deutlich, welche Folgen es haben kann, wenn Bilder ohne Zustimmung weitergegeben werden, und welche Schritte Betroffene einleiten können.

Recht am eigenen Bild im Schulalltag

Einen eigenen Schwerpunkt bildet der schulische Bereich. Behandelt werden unter anderem Klassenfotos, Aufnahmen im Unterricht, Schülerzeitungen, Schulveranstaltungen und Bilder auf der Schulhomepage. Die BLM gibt dazu konkrete Hinweise, etwa zur schriftlichen Einwilligung, zur sicheren Speicherung von Aufnahmen und zur Löschung nicht mehr benötigter Dateien.

Die Broschüre eignet sich damit besonders für Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte und Eltern. Durch die kurzen Beispiele und klaren Praxistipps bietet sie einen verständlichen Einstieg in das Recht am eigenen Bild und zeigt, warum ein bewusster Umgang mit Fotos und Videos nicht erst beim Veröffentlichen beginnt.

Titel

Recht am eigenen Bild. Tipps, Tricks und Klicks

quelle (Erscheinungsjahr)

Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) (2024)

Download als PDF über die Webseite des Herausgebers:

www.blm.de