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Hass im Internet

Hass im Internet

Hasskommentare im InternetHass im Internet ist keine Seltenheit. Wer im Internet Kommentare schreibt, besitzt eine gewisse Anonymität. Die vermeintliche Distanz, ohne unmittelbare Rückmeldung, verbirgt oftmals die Reaktion der Adressat:innen von Hasskommentaren. Denn während auf der einen Seite eine Person unangenehme Gefühle verschriftlicht, steht auf der anderen Seite eine Person, die diesen Worten ausgeliefert wird. Doch die Verschriftlichung dieser Aussagen ist zugleich auch Beweismaterial und zurückverfolgbar.

Der Ratgeber „Hass im Internet“ von anwalt.org zeigt mögliche Tatbestände und Handlungsmöglichkeiten auf. Anwalt.org ist eine Webseite, welche sich mit verschiedenen Aspekten der deutschen Rechtsprechung auseinandersetzt. Sie informieren zudem über aktuelle Entwicklungen.

Hasskommentare aufgeschlüsselt

Im Mittelpunkt des vorliegenden Ratgebers stehen Plattformen wie Facebook. Anhand von Beispielen zeigen sie auf, wie im Strafgesetzbuch formulierte Straftatbestände wie etwa die Beleidigung nach § 185 StGB auf Online-Kommentare angewendet werden kann. Gleichzeitig zeigt der Ratgeber auch die erteilte Strafe und die Handhabung durch Gerichte auf. Weitere häufige Straftatbestände sind die Volksverhetzung und der Aufruf zu Straftaten bzw. die Anstiftung dazu. Die Broschüre schließt mit der Aufforderung entsprechende Kommentare zu melden und vor einer gerichtlichen Klärung nicht zu scheuen.

Fazit

Der Ratgeber bereitet kurz und bündig die rechtlichen Dimensionen von Hasskommentaren auf. Dabei gelingt es, Lesenden einen Überblick über mögliche Straftatbestände zu verschaffen. Die vielen beispielhaften Darstellungen machen die doch recht komplexe juristische Fachsprache verständlich. Die Verdeutlichung davon, dass derartige Hasskommentare tatsächlich verurteilt werden macht Mut und zeigt, dass auch das Internet kein rechtsfreier Raum ist.

Titel

Hass im Internet – Wenn auf Facebook und Co. Hasskommentare sprießen.

Quelle (Erscheinungsjahr)

Anwalt.org (2022)

Download als PDF über die Webseite des Herausgebers:

anwalt.org