Wer eine Frage googelt, bekommt schon lange nicht mehr zwangsläufig eine Liste mit Links präsentiert. Immer häufiger steht bereits über den eigentlichen Suchergebnissen eine von Künstlicher Intelligenz (KI) formulierte Antwort. Auch KI-Chatbots greifen inzwischen auf aktuelle Informationen aus dem Netz zu und übernehmen damit Funktionen klassischer Suchmaschinen. Was für Nutzer:innen bequem ist, verändert jedoch grundlegend, wie Informationen im Internet gefunden, ausgewählt und sichtbar gemacht werden. Das vorliegende Rechtsgutachten „Integration von KI-Anwendungen in Suchmaschinen – Eine medienrechtliche und regulatorische Einordnung“ untersucht, welche rechtlichen Fragen mit dieser Entwicklung verbunden sind und wo bestehende Regelungen an ihre Grenzen geraten. Verfasst wurde das im Juni 2026 erschienene Gutachten von Prof. Dr. Jan Oster und Prof. Dr. Christoph Busch im Auftrag der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten und herausgegeben von die medienanstalten.
Wenn aus Suchmaschinen Antwortmaschinen werden
Ausgangspunkt des Gutachtens ist ein grundlegender Wandel der Informationssuche. Klassische Suchmaschinen verweisen Nutzer:innen in erster Linie auf externe Webseiten. KI-basierte Suchangebote liefern dagegen häufig direkt eine aus verschiedenen Informationen zusammengesetzte Antwort. Dadurch kann der Weg zu den ursprünglichen Quellen entfallen. Die Autoren beschreiben diesen Prozess nicht nur als technische Veränderung, sondern auch als Herausforderung für die Medien- und Meinungsvielfalt. Wenn weniger Menschen auf journalistische Angebote weitergeleitet werden, kann dies deren Reichweite und Refinanzierung beeinträchtigen. Gleichzeitig gewinnen die Betreiber von KI-Suchmaschinen erheblichen Einfluss darauf, welche Quellen sichtbar werden und welche Informationen Nutzer:innen überhaupt erreichen.
Daran schließen sich zahlreiche rechtliche Fragen an. Das Gutachten beschäftigt sich unter anderem damit, ob KI-generierte Antworten als eigene Inhalte der jeweiligen Anbieter gelten und wer entsprechend für sie verantwortlich ist. Dabei kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass solche Antworten grundsätzlich als eigene Inhalte der Betreiber einzuordnen sind. Das betrifft insbesondere sogenannte Halluzinationen, aber auch Fälle, in denen vorhandene Informationen zusammengefasst, neu kombiniert oder anders dargestellt werden. Gleichzeitig können KI-Angebote, die für ihre Antworten direkt auf das Internet zugreifen und weiterführende Links anzeigen, funktional als Online-Suchmaschinen gelten. Genau an dieser Verbindung von eigener Antwort und Vermittlung fremder Inhalte zeigen sich jedoch Rechtsunsicherheiten, da bestehende Regelwerke wie der Digital Services Act ursprünglich nicht auf diese hybriden Angebote zugeschnitten wurden.
Urheberrecht, Transparenz und Meinungsvielfalt
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Nutzung fremder Inhalte. Dabei geht es insbesondere um das Urheberrecht, Text und Data Mining sowie das Presseverleger-Leistungsschutzrecht. Das Gutachten weist darauf hin, dass gerade journalistische Inhalte eine wichtige Grundlage für hochwertige KI-Antworten bilden können, während die direkten Zugriffe auf die ursprünglichen Angebote gleichzeitig zurückgehen. Fragen nach Vergütung, wirksamen Nutzungsvorbehalten und der Durchsetzung bestehender Rechte gewinnen dadurch zusätzlich an Bedeutung. Auch die KI-Verordnung, der Digital Markets Act sowie medien- und wettbewerbsrechtliche Regelungen werden in die Analyse einbezogen.
Die Autoren sehen deshalb an mehreren Stellen Anpassungsbedarf. Unter anderem empfehlen sie klarere Regeln für die Verantwortlichkeit von KI-Suchmaschinen, präzisere Transparenzpflichten sowie praktikablere Regelungen im Urheberrecht. Auf Landesebene schlagen sie außerdem eine eigene Kategorie für KI-Suchmaschinen im Medienrecht vor. Vorgesehen werden könnten beispielsweise verpflichtende Quellenangaben und Verlinkungen, mehr Transparenz darüber, wie Inhalte ausgewählt und gewichtet werden, sowie Schutzmechanismen gegen eine Benachteiligung journalistischer Angebote. Für Fachkräfte der Medienbildung bietet das umfangreiche Gutachten damit vor allem eine vertiefende Grundlage, um die zunehmende Bedeutung von KI für Informationszugang, Quellenbewertung und Meinungsbildung auch aus regulatorischer Perspektive einzuordnen.
Titel
Integration von KI-Anwendungen in Suchmaschinen. Eine medienrechtliche und regulatorische Einordnung
quelle (Erscheinungsjahr)
die medienanstalten – ALM GbR (2026)
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