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Jugendmedienschutz

Jugendmedienschutz

JugendmedienschutzDie Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) ist eine Behörde des Bundes und dient dem medialen Jugendschutz. Aufgabe des Jugendmedienschutzes ist es, Minderjährige vor Einflüssen der Erwachsenenwelt zu schützen, welche nicht deren Entwicklungsstand entsprechen. Dies können zum Beispiel unsittliche, verrohend wirkende sowie zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sein. Unterschieden wird dabei zwischen sogenannten Träger- und Telemedien. Unter Trägermedien zu verstehen sind Printmedien (z.B. Bücher), Tonträger (z.B. CDs) sowie Filme und Computerspiele. Bei Telemedien handelt es sich hingegen unter anderem um Rundfunk, also Hörfunk- und Fernsehen, sowie alle Angebote im Internet. Liegen ein oder mehrere Tatbestände zur Jugendgefährdung vor, erfolgt ein sogenanntes Indizierungsverfahren. Wird ein Medium durch ein Gremium des BPjM indiziert, wird es gleichzeitig auch auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt. Doch wieso erfolgt eigentlich eine Indizierung und wie genau funktioniert sie? Zwischen welchen Tatbeständen ist grundsätzlich zu unterscheiden?

Die Broschüre des BPjM zum Thema Jugendmedienschutz klärt genau diese und noch weitere Fragen. Sie richtet sich in erster Linie an Eltern und Erziehende und dient als Orientierungshilfe für das eigene erzieherische Handeln. So wird in der Broschüre erklärt, wer zum Beispiel Anspruch auf einen Antrag zur Einleitung eines Indizierungsverfahren hat, oder welche Tatbestände bestehen können und wann diese erfüllt sind. So können sich gerade unsichere Eltern ein übersichtliches Bild in Bezug auf potenziell gefährdende Medien verschaffen und das erlangte Wissen in ihrer Erziehung, zum Schutz des Kindes, umsetzen. Auch wird klargestellt, dass indizierte Medien nicht einem Totalverbot unterliegen, sondern grundsätzlich unter Erwachsenen verbreitet werden dürfen.

Indizierungen und der eingriff in die Grundrechte

Gelegentlich fällt in Debatten zum Jugendmedienschutz auch der Begriff „Zensur“. Denn wer dem Jugendmedienschutz kritisch gegenüber steht, stellt sich die berechtigte Frage, ob durch eine Indizierung nicht auch gleichzeitig ein Eingriff in bestimmte Grundrechte gegeben ist. Doch auch hierzu gibt die Broschüre einen Einblick. Denn auch das Jugendschutzgesetz hat Verfassungsrang. Das bedeutet, dass es mit Blick auf seine Wertigkeit auf derselben Ebene wie die Grundrechte steht und somit ausführlich zu klären ist, welchem im Einzelfall Vorrang einzuräumen ist. Denn auch bestimmte Grundrechte können, dem genauen Gesetzestext zufolge, eingeschränkt werden.

Fazit

Wer sich ausführlich in Bezug zum Jugendmedienschutz informieren möchte, findet in der Broschüre genau die richtige Informationsquelle. Sie bietet einen genauen Einblick in die Arbeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und bietet vor allem unsicheren Eltern und Erziehenden eine gute Orientierungshilfe.

Weitere Informationen zum Thema finden sich unter mekomat.de und auf derselben Website unter dem Stichwort Jugendmedienschutz.

Titel:

Jugendmedienschutz

Quelle (Erscheinungsjahr):

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (2015)

Download als PDF über die Website des Herausgebers:

www.klicksafe.de

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