Clearingstelle Medienkompetenz der Deutschen Bischofskonferenz an der KH Mainz
 
Urheber- und Bildrechte – nicht alles, was geht, ist auch erlaubt

Urheber- und Bildrechte – nicht alles, was geht, ist auch erlaubt

Urheber- und Bildrechte – nicht alles, was geht, ist auch erlaubt„Urheber- und Bildrechte – nicht alles, was geht, ist auch erlaubt.“ – Wie der Titel der Broschüre schon verrät, geht es im vierten Teil der Veröffentlichungsreihe „Medien sicher nutzen“ der Verbraucherzentrale RLP um Rechte am Bild.

Eng verknüpft mit dem „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ ist das „Recht am eigenen Bild“. In Anlehnung an die Paragraphen 22 und 23 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) gilt verkürzt, dass eine Abbildung (z. B. ein Foto) nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden darf. Hierunter fallen unter anderem die Veröffentlichung eines Fotos in einem Sozialen Netzwerk oder das Verschicken per Messenger-App (WhatsApp, Snapchat, etc.) (vgl. klicksafe.de).

Urheber- und Bildrechte dienen dazu, die Leistungen von Künstlern zu schützen. Es basiert auf der Annahme, dass eine vielfältige Produktion hochwertiger Kunstwerke wie Texte, Filme, Fotos oder digitale Spiele nur entsteht, wenn diese durch starke Schutzrechte gesichert sind. Den Autoren, Journalisten, Filmemachern und Komponisten (u. a.) soll die ausschließliche Befugnis zustehen, darüber zu entscheiden, ob und wie ihre Werke genutzt werden. Zudem sollen sie an jeder wirtschaftlich relevanten Nutzung ihres Werkes finanziell beteiligt werden. Soweit die Theorie und Rechtsprechung – in der Realität sieht das doch häufig anders aus. Die Risiken sind hier aus zwei Gründen besonders groß. Zum einen sind die Rechtsfragen im Bereich des Urheber- und Persönlichkeitsrechts häufig komplex und können von juristischen Laien kaum beantwortet werden. Zum anderen sind Rechtsverletzungen im Netz nicht nur leicht begangen, sie sind auch oft problemlos aufzuspüren und daher leicht verfolgbar.

Die vorliegende Broschüre liefert eingangs viele Sachinformationen zum Thema Urheber- und Bildrechte. So erklärt sie zum Beispiel, wann das Fotografieren von Personen erlaubt ist oder auch welche Dinge urheberrechtlich geschützt sind. Außerdem werden einige einschlägige Materialien zur Verfügung gestellt, die auch in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Anwendung finden können.

Die Broschüre eignet sich, wie bereits in den Beiträgen früherer Teile der Veröffentlichungsreihe beschrieben, für den Einsatz im Unterricht sowie in der außerschulischen Medienarbeit mit Kindern und Jugendlichen ab einem Alter von neun Jahren. Hierbei sind nicht nur die vielfältigen praktischen Übungen, sondern auch die anschauliche Bebilderung der theoretischen Anteile besonders hervorzuheben.

Titel:

Medien sicher nutzen – Neues Unterrichtskonzept der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
Urheber- und Bildrechte – nicht alles, was geht, ist auch erlaubt.

Quelle (Erscheinungsjahr):

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. (2017)

 

Download als Pdf über die Website des Herausgebers:

www.verbraucherzentrale-rlp.de

One comment

  1. Pingback: Datenschutz – eine Bildungsaufgabe | Clearingstelle Medienkompetenz

Schreiben Sie einen Kommentar