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Dossier Digitale Spiele

Dossier Digitale Spiele

Dossier Digitale Spiele (Titelseite)Digitale Spiele sind längst kein exklusiver Bestandteil einer Nerd-Kultur mehr, sondern ein selbstverständlicher Teil des Alltags von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Ob zur Unterhaltung und zum Zeitvertreib, zum Lernen oder für Gemeinschaftserfahrungen – Spielen ist ein zutiefst menschliches Phänomen.

Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass bei digitalen Spielen – wie bei anderen Medien auch – Wirkungsrisiken und Gefahren vorliegen können, die eine Beurteilung unter Jugendschutz-Gesichtspunkten nötig macht. Bereits seit 2003 prüft daher die USK – Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle – digitale Spiele, die in Deutschland vertrieben werden sollen. Wie bei anderen Medien auch werden nach der entsprechenden Beurteilung durch fachkundige Personen Alterskennzeichen gemäß § 14 Jugendschutzgesetz (JuSchG) erteilt, auf die die Anbieter entsprechend hinweisen müssen (vgl. § 12 JuSchG).

Das Dossier Digitale Spiele der BAJ – Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz – stellt für Eltern und Multiplikator:innen die rechtlichen Grundlagen der Alterskennzeichnung sowie die USK vor. Darüber hinaus erläutert es die Kriterien für Alterskennzeichnungen sowie die mit der JuSchG-Novelle 2023 neu aufgenommenen Zusatzhinweise zur Alterskennzeichnung. Damit werden neben der Alterseinstufung stichwortartig auch die Gründe dafür genannt, z. B. problematische Inhalte oder Nutzungsrisiken.

Wie alle Alterskennzeichnungen im Medienbereich sind auch die bei Spielen nicht mit pädagogischen Empfehlungen gleichzusetzen. Außerdem gilt das JuSchG nur in der Öffentlichkeit; daheim bestimmen die Eltern, was gespielt werden darf. Damit müssen Erziehungsberechtigte aber auch ihre Verantwortung wahrnehmen und z. B. Jugendschutzeinstellungen bei Konsolen etc. vornehmen. Darüber hinaus empfiehlt die Broschüre eine Reihe von Quellen zur pädagogischen Beurteilung von Spielen wie z. B. den Spieleratgeber NRW. Deren Empfehlungen finden sich auch in unserer Datenbank, zuletzt Ausgabe 32 der Reihe „Spiele pädagogisch beurteilt“.

Ganz wesentlich sind und bleiben aber der pädagogische Bezug und das offene Gesprächsangebot über Spiele innerhalb der Familie. Denn schließlich sollten Kinder unter 3 Jahren überhaupt nicht an digitalen Geräten spielen und Kinder unter 6 Jahren nicht mit ihren Spieleindrücken alleingelassen werden.

Titel

Digitale Spiele. Kinder- und Jugendschutz durch gesetzliche Altersfreigaben (Dossier 1/2023)

Quelle (Erscheinungsjahr)

BAJ – Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (2023)

Download als PDF über die Website des Herausgebers:

www.bag-jugendschutz.de