Anfang August 2018 sorgte die App Musical.ly erneut für Schlagzeilen – diesmal, weil sie mit ihrem chinesichen Pendant Tik Tok zusammengelegt wurde. Wer ein Update durchführt oder die App laden möchte, erhält jetzt „Tik Tok inklusive Musical.ly“.
Bei Musical.ly bzw. Tik Tok dreht sich alles um Musikvideos. NutzerInnen, Muser (engl. „Träumer“) genannt, können sich in der App Musikvideos von anderen anschauen oder selbst Playbackvideos drehen und bearbeiten. Singen zu können ist also nicht erforderlich, es geht mehr um eine gute Show. Die mittlerweile 16-jährigen Zwillinge Lisa und Lena aus Stuttgart wurden über die App bekannt.
Zwar war und ist das Mindesalter laut Nutzungsbedingungen 13 Jahre, doch eine Kontrolle durch die Anbieter fand und findet nicht statt. Laut JIM-Studie 2017 nutzt ein Fünftel der zwölf- bis 13-jährigen Jugendlichen die App regelmäßig.
Der Flyer „Musical.ly“ von Saferinternet.at richtet sich an Jugendliche und gibt hilfreiche Tipps zur Nutzung des Dienstes. Auch wenn es die App in dieser Form nicht mehr gibt: Mit der Zusammenlegung mit Tik Tok ändert sich zwar die Optik, doch die Funktionalitäten bleiben grundlegend bestehen, wie es bei Saferinternet.at heißt. Und damit aller Wahrscheinlichkeit nach auch die Problemfelder, die mit der App verbunden sind.
Konkrete Nutzungstipps für musical.ly
So gibt es im Flyer hilfreiche Tipps zur Nutzung der App. „Weniger ist mehr“ heißt es hier zum Beispiel. So können bestimmte Details in den Videos Rückschlüsse auf die Person dahinter zulassen, beispielsweise den eigenen Wohnort verraten. Werden Videos nicht bewusst auf privat gestellt, sind sie auch außerhalb des Kreises der Plattform-Freunde aufzufinden. Themen wie Selbstdarstellung bzw. Selbst- und Fremdwahrnehmung können im Zusammenhang mit Musical.ly bzw. Tik Tok ebenso wie mit anderen sozialen Netzwerken eine Rolle spielen.
Die App selbst ist zwar kostenlos zu haben, kann aber dennoch teuer werden, beispielsweise wenn man für Geschenke an andere Muser Geld via In-App-Kauf ausgibt.
Auch das Thema Urheberrechte spielt in Zusammenhang mit Musical.ly eine Rolle. So sind die in der App verwendeten Musikstücke oder Filmausschnitte urheberrechtlich geschützt. Die eigenen Musical.lys also weiterzuverwenden, beispielsweise in anderen sozialen Netzwerken, ist nicht erlaubt.
Weiterführende Informationen finden sich im Eltern-Ratgeber.
Titel:
Musical.ly
Quelle (Erscheinungsjahr):
Saferinternet.at (2017)
Download über die Website des Herausgebers: www.saferinternet.at
Download der von Klicksafe und Handysektor für Deutschland angepassten Version via Handysektor: www.handysektor.de
Pingback: Dein Vertrag mit TikTok - mekomat