Clearingstelle Medienkompetenz der Deutschen Bischofskonferenz an der KH Mainz
 
Schule fragt. Polizei antwortet.

Schule fragt. Polizei antwortet.

Schule fragt. Polizei antwortetDie Handreichung Schule fragt. Polizei antwortet. der Polizei-Beratung gibt Lehrer:innen Antworten auf die wichtigsten Fragen im Kontext digitaler Medien im Schulalltag und damit verbundenen möglichen Straftaten. In Form von FAQ (Frequently Asked Questions) wird über aktuelle Problemstellungen informiert. Eigentlich sollte die Schule ein sicherer Ort sein, an dem Kinder und Jugendliche in einem geschütztem Raum Wissen und Kompetenzen erwerben können. Leider ist die Realität an Schulen aber häufig von Konflikten und Problemen geprägt. Lehrkräfte finden in der Handreichung konkrete Hilfestellungen, beispielsweise zu den Themen Cybermobbing und sexuelle Gewalt, sowie Hinweise zur Arbeit der Polizei.

Ist der Schulalltag durch Fehlverhalten von Schüler:innen gestört, ergreifen in der Regel zunächst die Schulen selbst Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß den Schulgesetzen und nachgeordneten Regelungen. Wenn das Fehlverhalten aber die Schwelle zur Straftat überschreitet, kommt die Polizei ins Spiel. Ihre Aufgabe ist neben der Strafverfolgung auch die Kriminalitätsvorbeugung. Eine Zusammenarbeit von Schule und Polizei ist deshalb hilfreich.

Potenzielle Straftatbestände an Schulen

Die Broschüre widmet sich zunächst allgemeinen Fragestellungen und gibt einen Überblick über die möglichen Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) an Schulen. Neben Beleidigung, Nötigung, Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Verbreitung pornografischer Schrift, Volksverhetzung und Gewaltdarstellung kann auch der Bereich des Urhebergesetzes und des Rechts am eigenen Bild relevant sein. Cybermobbing und Cybergrooming sind keine eigenständigen Straftaten, können aber eine ganze Reihe von Straftatbeständen erfüllen. Damit kann strafrechtlich dagegen vorgegangen werden. Auch zu Sexting, Kettenbriefen und Online-Challenges finden sich Tipps in der Broschüre. Die in der Handreichung versammelten Informationen beruhen auf der Praxiserfahrung von Polizeibeamt:innen.

Erklärt werden die Aufgaben der Polizei, wenn ein Verdacht auf eine Straftat im Raum steht. Lehrkräfte erfahren, wann und wie sie die Beratung durch die Polizei in Anspruch nehmen können und wann eine Strafanzeige gestellt werden muss. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Verbreitung von Kinderpornografie durch Schüler:innen. Hierzu erhalten die Lehrkräfte Empfehlungen, wie sie das Thema mit Schüler:innen behandeln können.

Anhand eines fiktiven Falls von Cybermobbing werden die Handlungsmöglichkeiten einer Lehrperson beispielhaft aufgezeigt. Diese reichen vom Gespräch mit Opfer und Täter:innen über die Information der Schulleitung, des Kollegiums und der Eltern bis hin zur Entscheidung, ob eine Strafanzeige erstattet wird. Wichtig dabei ist, dass die Lehrkraft alle notwendigen Beobachtungen und Schritte dokumentiert. Idealerweise behandelt sie das Thema Cybermobbing im Unterricht, um andere Schüler:innen zu sensibilisieren. Dazu können Exper:innen von Polizei und Opferberatungsstelle eingeladen werden.

Fazit

Die Broschüre gibt einen guten Überblick über die in Zusammenhang mit digitalen Medien potenziell auftretenden Straftatbestände an Schulen. Lehrer:innen und Schulleiter:innen erfahren, wie sie im Fall einer möglichen Straftat vorgehen sollen. Die Broschüre klärt auf, wann die Polizei über einen Verdacht informiert und eine Strafanzeige erstattet werden muss. Dies muss in Fällen schwerer Straftaten immer geschehen. Auf keinen Fall sollten Vorfälle verschwiegen und Opfer allein gelassen werden.

Titel

Schule fragt. Polizei antwortet.

Quelle (Erscheinungsjahr)

Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (2021)

Download als PDF über die Website des Herausgebers:

www.polizei-beratung.de