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Cyber-Grooming, Sexting und sexuelle Grenzverletzungen

Cyber-Grooming, Sexting und sexuelle Grenzverletzungen

Cyber-Grooming, Sexting und sexuelle Grenzverletzungen, Kinder in der digitalen Welt stärken und schützenStatistiken besagen, dass fast 20 % der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 14 und 30 Jahren bereits vor dem 14. Lebensjahr zum ersten Mal mit Pornografie konfrontiert worden sind. Neben Onlineseiten, die pornografische Inhalte darstellen, werden Kinder oftmals auf normalen Medienkanälen mit Cyber-Grooming, Sexting und darin enthaltenen sexuellen Grenzverletzungen konfrontiert. Anders gesagt: Diese Themen sind in der heutigen Medienwelt genauso wenig wegzudenken wie Facebook, Twitter und Co.

Kinder stoßen meist zufällig auf pornografische Inhalte und wissen nicht direkt, wie sie dies beurteilen sollen. Deshalb ist eine medienpädagogische Auseinandersetzung damit notwendig, um Kinder vor Cyber-Grooming, Sexting und anderen sexuellen Grenzverletzungen schützen zu können. Denn meistens sind Kinder beim Surfen und Chatten mit den Bildmaterialien allein gelassen. Infolgedessen sollten Kinder einerseits durch Anleitung lernen, wie sie sich in Ihren Privatsphären-Einstellungen vor Cyber-Grooming, also sexueller Anmache in Onlinechats, schützen können. Und trotz aller technischer Schutzmaßnahmen schützt andererseits vor allem ein gesundes Misstrauen.

Cyber-Grooming und sexuelle Grenzverletzungen – was ist was?

Cyber-Grooming wird als gezielte sexuelle Annäherung an Kinder über Apps verstanden. Hingegen bezeichnet Sexting das Versenden von (eigenen) Bildnachrichten, auf denen man sich leicht bekleidet oder nackt darstellt. Dies ist an sich noch nicht problematisch. Denn es kann in einer digitalen Medienwelt durchaus eine Möglichkeit sein, um sich in seiner Sexualität zu orientieren und partnerschaftlich auszuprobieren. Aber wenn die Beziehung zu Ende geht und der Ex diese Bilder weiterleitet, ist seinerseits ein Straftatbestand erfüllt – und das Vertrauen missbraucht.

Im Falle einer sexuellen Grenzüberschreitung wissen Kinder oftmals nicht, wie sie sich verhalten sollen und fühlen sich beschämt. Infolge dessen ist es umso wichtiger, Cyber-Grooming, Sexting und sexuelle Gewalt zu erklären und hierüber aufzuklären.

Dazu bietet der Flyer der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. einen allgemeinen Überblick. Dies umfasst aktuelle Zahlen, eine jeweils kurze Darstellung der unterschiedlichen Arten von sexuellen Grenzverletzungen, sowie die rechtlichen Grundlagen und Maßnahmen zum Schutz. Abgerundet wird die mit 24 Seiten erfreulich kurze Broschüre mit weiterführender Literatur und Links.
Wohltuend ist dabei die medienpädagogische Perspektive: Es kann nicht darum gehen, Kindern die Onlinewelt zu verleiden! Vielmehr müssen sie durch informierte Begleitung gestärkt und unterstützt werden.

Titel:

Cyber-Grooming, Sexting und sexuelle Grenzverletzung. Kinder in der digitalen Welt stärken und schützen.

Quelle (Erscheinungsjahr):

Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW (2019)

Download als PDF über die Website des Herausgebers.

 

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