Clearingstelle Medienkompetenz der Deutschen Bischofskonferenz an der KH Mainz
 
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Über kurz oder lang. 50 Jahre – 50 Filme

Filme sind schon lange ein wichtiger Bestandteil kirchlicher Medienarbeit. So besteht die Fachstelle 5.MD – Medien und Digitalität bereits seit 50 Jahren als Medienstelle der Erzdiözese München und Freising. Aus diesem Grund hat das Team der Fachstelle 50 Lang- und Kurzfilme in einer Broschüre zusammengestellt. Diese Auswahl spiegelt nicht nur die großer Bandbreite filmischer Themen wider, sondern die 50 Titel sind auch für die Bildungsarbeit gut einsetzbar. Dafür hat das Team entsprechende Hinweise ergänzt.

Medien für Einsteiger

In der Reihe „Thema im Unterricht“ hat die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) eine Arbeitsmappe zu Medien für Einsteiger veröffentlicht. Damit können sich Schüler:innen ab der achten Klasse mit 36 Detailthemen auseinandersetzen. Neben dem notwendigen Wissen findet bei fast allen Themen auch der Bezug zur eigenen Lebenswelt Berücksichtigung, sodass auch die Haltung der Schüler:innen angesprochen ist.

Instagram Leitfaden

Der Ratgeber von Instagram in Zusammenarbeit mit klicksafe.de, saferinternet.at und dem Projekt Stop Hate Speech soll Eltern junger Instagram-Nutzer:innen den Umgang mit der Plattform erleichtern. Dabei stehen vor allem die technischen Schutzmechanismen der Plattform im Vordergrund. So zeigt der Ratgeber auf, wie Eltern zum Beispiel Konten und Kommentare einschränken und verwalten oder Push-Benachrichtigungen ausschalten können.

Kinder- und Jugendmedienschutz

Genauso wie Kinder ein Recht auf Zugang zu und Umgang mit Medien haben, müssen auch Anbieter und Erziehungsberechtigte dafür Sorge tragen, dass eine altersangemessene Mediennutzung möglich ist, die nicht entwicklungsbeeinträchtigend wirkt. Mit anderen Worten: Grundlegende Kriterien des Jugendmedienschutzes müssen bekannt sein! Aber wie kann ein guter Umgang mit Medien gelingen und was sollten Eltern, Erziehende und Pädagog:innen dazu wissen? Neben Grundkenntnissen in Medienpädagogik und einer Haltung, die auf Mündigkeit und Partizipation zielt, gehören dazu unstrittig auch rechtliche Kenntnisse im Kinder- und Jugendmedienschutz.

Kleine Stars direkt aus dem Kinderzimmer: Kinderinfluencer:innen

Influencer:innen sind Personen, die in sozialen Medien kommunizieren und dabei hohe Reichweiten erzielen. Ihr Geld verdienen sie dann oft mit der Werbung für eigene oder fremde Produkte. Das Prinzip dahinter: Je mehr Follower:innen, desto mehr zahlen Unternehmen für ein Werbe-Posting. Mittlerweile stehen aus Marketingstrategien oft auch Kinder als sogenannte Kinderinfluencer:innen vor der Kamera ihrer Eltern oder agieren mit diesen gemeinsam. Aus rechtlicher Sicht stellen sich dabei einige Fragen.

Datenschutz geht zur Schule

Ein großer Teil unseres Lebens findet im Netz digital statt. Um die verschiedenen Anwendungen zu nutzen, müssen User:innen sich bei den Diensten registrieren. Dabei geben sie neben der eigenen E-Mail-Adresse meist auch andere personenbezogenen Daten an. Allerdings sind zahlreiche Anbieter nicht zuletzt auch deshalb an den Daten interessiert, weil sie diese für die eigenen Unternehmenszwecke auswerten oder weitergeben. Doch genau dies ist vielen Nutzer:innen nicht immer bewusst oder sie handeln zumindest nicht danach. Es mangelt also häufig an einem Bewusstsein für Datenschutz.