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AGB?! Durchblicken bei Nutzungsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für das Handeln und Nutzen verschiedener Dienste, sowohl im Alltag als auch im Internet. In ihnen sind Nutzungsregeln festgelegt sowie Datenschutznestimmungen geregelt. Stimmt man diesen vor der Nutzung zu, entsteht ein vertragliches Verhältnis. Dabei sind die meisten AGBs sehr lang und in juristischer …

Technischer Jugendmedienschutz

Die Digitalisierung ist ein stetig voranschreitender Prozess, welcher vor allem Einfluss auf Kinder und Jugendliche hat. Viele Kinder besitzen bereits im Grundschulalter ein eigenes Smartphone. Dieses haben zum Teil bereits Zugriff zum Internet und damit auch zu Social-Media- und Messenger-Diensten. Instagram, Facebook, WhatsApp, YouTube und Netflix sind dabei besonders beliebt. …

Tablets nutzen – aber richtig!

Tablets gehören, der JIM-Studie 2018 nach, in 67 % aller deutschen Haushalte zur Medienausstattung. Gerade jüngere Kinder nutzen Tablets häufig, um Spiele zu spielen. Das Team von Saferinternet.at hat ein Plakat für den schulischen und außerschulischen Kontext erstellt. Primär soll es Unterstützung und Orientierung für den Einsatz von Tablets („Mobile Learning“) bieten.

Smartphones souverän nutzen

Laut der Bitkom- Studie 2019 zum Thema „Smartphone- Markt: Konjunktur und Trends“ nutzen rund 81% der Deutschen (ab 14 Jahren) ein Smartphone. Vor allem bei Jugendlichen, und zunehmend auch bei Kindern, ist es ein fester Bestandteil des alltäglichen Lebens. Es wird vorrangig dazu genutzt, um mit Freunden zu chatten, Musik …

„Mama, darf ich dein Handy?“

Familien sind immer noch der primäre Ort der Mediennutzung: Smartphone, Tablet, Sprachassistent, PC & Co. finden sich so gut wie in jedem Haushalt (vgl. Basisdaten 2016, S. 63 ff.). Kompetenz im Umgang mit den digitalen Medien zu erwerben, ist für die Schule, die berufliche Zukunft und auch das soziale Miteinander …

Dossier Jugendschutz in Leichter Sprache

Was Kinder und Jugendliche letztendlich ab welchem Alter genau dürfen und nicht dürfen, ist in Deutschland im geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) festgelegt. Theoretisch könnten sie sich also hier informieren. Doch wie bei allen Gesetzen ist auch das JuSchG in juristischer Fachsprache geschrieben. Und gerade für Kinder und Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen und Schwächen oder Menschen, die die deutsche Sprache nicht gut beherrschen, ist diese nur schwer verständlich. Aus diesem Grund hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V., in Kooperation mit der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Berlin, ein Dossier bzgl. des Jugendschutzes in Leichter Sprache erstellt.